Kreiselrichtline Seit März 2008 ist die "Kreiselrichtlinie Kanton Zürich" in Kraft. Sie wurde in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Baudirektion und der Volkswirtschaftsdirektion erarbeitet und löst sämtliche vorher geltenden Regelungen ab. Die markantesten Neuerungen betreffen das Weglassen des überfahrbaren Innenringes und die Vorgaben bezüglich der Materialwahl des Strassenbelages.
Der Bereich Bau umfasst den Neubau und die Erneuerung von Nationalstrassen, Staatsstrassen und Kunstbauten. Er erstellt im Interesse von Wirtschaft und Bevölkerung die Ausschreibung und Ausführung von Infrastrukturbedürfnissen.
Der betriebliche und bauliche Unterhalt des zürcherischen National- und Staatsstrassennetzes wird durch den Bereich Betrieb gewährleistet. Er sorgt ausserdem für eine langfristige Werterhaltung der vorhandenen Infrastruktur.
Um den Verkehr im Kanton Zürich optimal abwickeln zu können, müssen geeignete Technologien und Strategien eingesetzt werden. Die Realisierung derartiger komplexer Informations- und Verkehrssteuerungstechniken wird unter dem Begriff Verkehrsmanagement zusammengefasst. Diese Techniken sollen dazu beitragen, den Verkehr bezüglich Sicherheit und opotimaler Kapazität zu steuern und zu lenken. Dabei hat der Verkehrsfluss höchste Priorität.